Lohn für die Pflege Ihrer Angehörigen
Falls Sie Familienmitglieder pflegen (z.B. Eltern, Partner, Geschwister oder Grosseltern), können wir Sie für diese Arbeit anstellen, die Leistungen der Krankenversicherung gegenüber abrechnen und Ihnen dann die Arbeit im Stundenlohn monatlich bezahlen.
Voraussetzungen für eine solche Anstellung sind:- PatientIn in einem von uns bedienten Kanton wohnhaft
- Sie sind erwachsen und arbeitsfähig (gerne auch nach der Pensionierung)
- Sie sind bereit sich mit unserer Hilfe zum Pflegehelfenden weiterbilden zu lassen
- Sie sind bereit unsere Qualitätssicherungsmassnahmen umzusetzen
- Sie arbeiten maximal an fünf Tage pro Woche