Lohn für die Pflege Ihrer Angehörigen
Falls Sie Familienmitglieder pflegen (z.B Eltern, Partner, Geschwister oder Grosseltern), können wir Sie für diese Arbeit anstellen, die Leistungen der Krankenversicherung gegenüber abrechnen und Ihnen dann die Arbeit im Stundenlohn monatlich bezahlen.
Voraussetzungen für eine solche Anstellung sind:- PatientIn im Kanton Zürich wohnhaft
- Sie sind erwachsen und arbeitsfähig (gerne auch nach der Pensionierung)
- Sie sind Pflegehelfende (bei der Erlangung des Zertifikats unterstützen wir Sie)
- Sie sind bereit Qualitätssicherungmassnahmen umzusetzen
- Sie arbeiten maximal an fünf Tage pro Woche